Garantiebestimmungen
Wolff Finnhaus - Garantiebestimmungen:
I. Garantiefall
Finnhaus-Vertrieb Michael Wolff GmbH (im folgenden Wolff GmbH) gewährt über die gesetzlichen Rechte nach § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) hinaus eine Garantie nach Maßgabe der folgenden Garantiebedingungen. Die Wolff GmbH garantiert bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Standsicherheit der Produkte gemäß den nachfolgenden Bedingungen. Nicht abgedeckt durch die Garantie sind Schäden durch unsachgemäße Behandlung und unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere nicht bestimmungsgemäße Belastung (z.B. Schneelasthöhe nicht oder falsch berücksichtigt), mechanische Beschädigungen der Oberflächen, optische Beeinträchtigungen wie Ausbleichen oder Farbveränderungen durch Licht sowie jahreszeitliche und/oder klimatisch bedingte Verformungen, Rißbildungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche natürliche Veränderungen der verbauten Holzwerkstoffe oder irgendeine Veränderung (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt. Ausgenommen sind ebenfalls Schäden infolge unsachgemäßer Pflege, Reinigung oder Instandhaltung der vorhandenen Holzqualität. Ausgeschlossen sind ferner Schäden durch unsachgemäße Fundamente und Gründungen sowie Schäden durch Windgeschwindigkeiten über 7 Windstärken. Die Garantie gilt ausschließlich für Erste-Wahl-Produkte und die Verwendung im normalen nicht gewerblichen Beanspruchungsbereich.
II. Garantiedauer
Die Garantiedauer beträgt für alle Produkte 5 Jahre, jeweils ab dem entsprechenden Kaufdatum. Hiervon ausgenommen sind die Deluxe-Ferien- und Wohnhäuser für die separate Garantiebedingungen des Herstellers gelten.
III. Garantiebedingungen
Die Produkte müssen entsprechend den Verkaufsbedingungen und den dem Produkt beiliegenden Anweisungen, insbesondere entsprechend der Montageanleitung aufgebaut worden sein. Das gelieferte Material ist vor dem Aufbau auf eventuelle Materialfehler/Beschädigungen zu prüfen. Ebenso hat die Pflege und Reinigung der Produkte entsprechend der dem Produkt beiliegenden Anleitung zu erfolgen.
IV. Anmeldung des Garantiefalls
Jede Beanstandung muss bei der Wolff GmbH schriftlich unter Vorlage der Originalrechnung des Fachhändlers, die als Garantieurkunde gilt, erfolgen. Kann die Originalrechnung des Fachhändlers nicht mehr vorgelegt werden, ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen. Nach Eingang der Anzeige bei der Wolff GmbH hat diese innerhalb von vier Wochen dem Kunden gegenüber zu erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt der Garantiefall als abgelehnt. Während dieses Zeitraums ist die Wolff GmbH oder einem von ihr beauftragten Dritten die Besichtigung des beanstandeten Produkts vor Ort zu gewähren, um die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen.
V. Garantieumfang
Bei einem anerkannten Garantiefall wird nach Wahl der Wolff GmbH das nicht ordnungsgemäße Produkt repariert oder alternativ hierzu gleichwertiges Ersatzmaterial gestellt. Das Ersatzmaterial kann von dem Kunden kostenlos unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz von Demontage- oder Folgekosten sowie auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind, bei der ursprünglichen Verkaufsstelle, die sich aus der Originalrechnung ergibt, abgeholt werden.
VI. Verjährung des geltend gemachten Garantieanspruchs
Durch den Garantiefall verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Ansprüche aus dieser Garantie verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Eingang der schriftlichen Beanstandung des Kunden bei der Wolff GmbH (siehe IV.), frühestens jedoch mit Ablauf der Garantiefrist.
Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an:
Wolff Finnhaus
Abteilung Kundenservice
Wiebusch 50
D-59581 Warstein-Belecke
Tel. 0049 (0) 2902 - 9747-0
Fax. 0049 (0) 2902 9747-11
Mail: info@finnhaus.de